Mobile Zahlungslösungen: Besondere Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für die Verwendung der CBH Kredit- und Prepaid-Karte („Karte“) im Rahmen mobiler Zahlungslösungen, die von Dritten („Anbieter“) angeboten werden. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB) regeln die Besonderheiten bei der Registrierung der Karten in den Anwendungen der Anbieter, die mobile Zahlungen ermöglichen.
1. Anwendung der Besonderen Geschäftsbedingungen
Diese BGB bilden einen festen Bestandteil der zwischen dem Karteninhaber und der Bank bestehenden Vereinbarungen, die für das Rechtsverhältnis in Bezug auf ihre Karte gelten – insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verwendung von CBH-Karten („AGB“). Im Falle eines Widerspruchs sind die vorliegenden Bedingungen massgeblich.
Diese BGB regeln nicht Ihre vertragliche Beziehung zum Anbieter mobiler Zahlungslösungen, die sich nach deren eigenen Vertragsbedingungen für die Erbringung ihrer Dienste bestimmen. Die Bank haftet nicht für Streitfälle, die sich aus der Beziehung des Karteninhabers zu den Anbietern ergeben. Die Bank haftet nicht für Hardware, Software und andere Produkte und Dienstleistungen des Anbieters, z. B. das Mobilgerät oder eine vom Anbieter entwickelte Anwendung, und bietet hierzu keine Unterstützung oder Hilfe an. Diesbezügliche Fragen müssen an den betreffenden Anbieter gerichtet werden.
Mit der Zustimmung zu diesem Dokument hat der Karteninhaber diese BGB akzeptiert.
2. Dritte, die mobile Zahlungslösungen anbieten
Die mobile Zahlungslösung wird vom Anbieter der elektronischen Geldbörse (Wallet) und/oder des Geräts (einschliesslich seiner Konzernunternehmen oder beauftragten Dritten) nach Massgabe seiner gesonderten Geschäftsbedingungen und Anweisungen angeboten. Die Bank ist nicht der Anbieter der mobilen Zahlungslösungen: Die Bank ermöglicht dem Karteninhaber lediglich die Nutzung der Karte im Rahmen der mobilen Zahlungslösung des Anbieters.
Der Karteninhaber akzeptiert, dass der Anbieter die Funktionen der mobilen Zahlungslösung jederzeit nach eigenem Ermessen ändern oder anpassen kann und dass er die mobile Zahlungslösung jederzeit vorübergehend aussetzen oder endgültig einstellen kann. Die Bank haftet nicht für die Sicherstellung einer funktionsfähigen mobilen Zahlungslösung.
Dem Karteninhaber ist bekannt, dass die Bank und der Anbieter voneinander unabhängig sind und in Bezug auf die Verarbeitung von Personendaten eigenständige Verantwortliche sind. In dieser Hinsicht erhebt der Anbieter die Personendaten des Karteninhabers für seinen mobilen Zahlungsdienst selbst. Er bearbeitet diese Daten in der Schweiz oder im Ausland für seine Zwecke in Übereinstimmung mit seinen eigenen Nutzungsbedingungen und seiner Datenschutzerklärung. Der Karteninhaber nimmt zur Kenntnis, dass es in der jeweiligen eigenständigen Verantwortung von CBH und des Anbieters liegt, bei der Bearbeitung der Personendaten das geltende Recht und die vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten. Die Bank hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitungsaktivitäten des Anbieters, daher müssen etwaige Einwände gegen die Bearbeitung von Personendaten durch den Anbieter direkt an diesen gerichtet werden.
Der Karteninhaber erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass durch die Speicherung seiner Kartendaten in der mobilen Zahlungslösung des Anbieters dessen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung gelten.
3. Bedingungen für die Nutzung der mobilen Zahlungslösungen
Diese Dienstleistung wird von der Bank allen Karteninhabern, die eine von der Bank ausgegebene Karte besitzen, kostenlos angeboten.
Um diese Dienstleistung zu nutzen, muss der Karteninhaber ein Mobilgerät besitzen, das die Nutzung von mobilen Zahlungslösungen ermöglicht.
4. Aktivierung und Registrierung der Karte
Der Karteninhaber darf in der mobilen Zahlungslösung nur Karten verwenden, die auf seinen Namen lauten. Dabei muss der Karteninhaber auch die Geschäftsbedingungen des Anbieters einhalten.
Die Bank ist nicht verpflichtet, die Karte(n) für die mobile Zahlungslösung zu aktivieren. Die Karte(n) kann/können über verschiedene Kanäle wie Apps, Textnachrichten oder Telefonanruf für die Nutzung der mobilen Zahlungslösung aktiviert werden. Zu diesem Zweck kann die Bank einmalige Aktivierungscodes und Informationen zur Aktivierung/Nutzung der mobilen Zahlungslösung an die angegebene Mobiltelefonnummer senden, die mit der Beziehung des Karteninhabers zur Bank verknüpft ist. Diese Übertragungen können unter Umständen zu einer Offenlegung der Bankgeschäftsbeziehung gegenüber Dritten (beispielsweise Netzbetreibern) führen.
Der Karteninhaber ist berechtigt, seine auf seinen Namen ausgestellte(n) Karte(n) auf den Mobilgeräten anzumelden, die er persönlich besitzt.
Um mobile Zahlungsdienste nutzen zu können, muss der Karteninhaber ein Gerät besitzen, das eine solche Nutzung ermöglicht. Das bedeutet, dass die Registrierung einer Karte nur möglich ist, wenn das Gerät mit der Originalsoftware mit den vom Anbieter vorgegebenen Anwendungen, NFC-Technologien und dem Betriebssystem („OS“) kompatibel ist. Der Anbieter kann in dieser Hinsicht seine eigenen Beschränkungen und Einschränkungen für die Nutzung seiner Anwendungen auferlegen. Die Bank trägt keine Verantwortung für die Unfähigkeit, die mobilen Zahlungslösungen aufgrund der Unzulänglichkeit des vom Karteninhaber verwendeten Geräts zu nutzen.
Um den mobilen Zahlungsdienst in Anspruch zu nehmen, müssen die Anforderungen des Anbieters erfüllt sein, bevor die mobile Zahlungslösung genutzt werden kann, z. B. dass ein spezifisches Konto auf den Namen des Karteninhabers besteht, die Verbindung zum Cloud-Dienst des Anbieters hergestellt und/oder die Einstellung einer bestimmten Methode zum Sperren/Entsperren des Bildschirms eingerichtet ist.
Nachdem der Karteninhaber die notwendigen Anforderungen des Anbieters erfüllt hat, muss er die CBH-Karte aktivieren, um sie im Gerät zu registrieren:
– die Aktivierung der Karte erfolgt in der Wallet-Anwendung des Anbieters durch Auswahl der Option, eine Karte hinzuzufügen; der Karteninhaber kann die Daten der gewählten Karte (Name, Nachname, Kartennummer, Ablaufdatum, Kartenprüfnummer (CVV-Code)) scannen oder manuell eingeben;
– der Karteninhaber muss die besonderen Bedingungen des Anbieters für die Nutzung der mobilen Zahlungslösung akzeptieren;
– unter Umständen werden spezifische Anweisungen angezeigt; in diesem Fall muss der Karteninhaber diesen Anweisungen folgen, um den mobilen Zahlungsdienst zu nutzen. Darüber hinaus kann der Karteninhaber aufgefordert werden, einen vom Anbieter erteilten eindeutigen Verifizierungscode einzugeben, der an die beim Anbieter registrierte Telefonnummer gesendet wird.
Eine Karte, die ordnungsgemäss beim Anbieter registriert und von diesem akzeptiert wurde, kann gleichzeitig auf mehr als einem Gerät registriert werden, sofern die oben genannten Schritte für jedes Gerät, auf dem eine Karte registriert werden soll, befolgt werden.
5. Verwendung der Karte
Sobald eine Karte registriert ist, kann der Karteninhaber sein Mobilgerät für kontaktlose Zahlungen und Online-Transaktionen verwenden.
Der Anbieter ermöglicht dem Karteninhaber die Vornahme von Zahlungen durch Verwendung des Tokens, das mit jedem Gerät, auf dem eine Karte ordnungsgemäss registriert wurde, verbunden ist. Da der Karteninhaber auf einem Gerät mehr als eine Karte registrieren kann, hat jede Karte ein unterschiedliches Token.
Einzelheiten zur Verwendung des Mobilgeräts und des Tokens sind auf der Website des betreffenden Anbieters zu finden.
6. Autorisierung von Transaktionen
Transaktionen werden gemäss den Anforderungen des Anbieters autorisiert (beispielsweise durch Eingabe der PIN der Karte). Alle Transaktionen, die mit der/den registrierten Karte(n) getätigt werden, weisen die Bank automatisch an, die Forderungen der Händler, die über die Karte(n) bezahlt werden, zu begleichen.
Der Karteninhaber kann Waren und Dienstleistungen in der Schweiz und im Ausland bis zum individuellen Kartenlimit erwerben. Wird das Limit überschritten, ist die Bank berechtigt, die Karte ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
Es ist verboten, die Karten für illegale Zwecke zu verwenden.
Die Bank behält sich das Recht vor, die Rechte der Karten, den PIN-Code, andere Codes und die Limite der Karten jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die Limite ist auf dem monatlichen Auszug angegeben.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verwendung von CBH-Karten.
7. Sorgfaltspflichten
Es gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verwendung von CBH-Karten festgelegten Sorgfaltspflichten.
Insbesondere gilt:
– Der Karteninhaber muss sein Mobilgerät, insbesondere durch Sperren, vor unbefugtem Zugriff schützen;
– Der Karteninhaber verpflichtet sich, die Passwörter und Codes (Zugangscode zum Wallet, Code zum Entsperren des Bildschirms usw.) geheim zu halten. Der Zugang zu seinem Wallet oder seinen Mobilgeräten muss durch ein persönliches Passwort oder einen Code oder durch andere Mittel entsprechend den Anforderungen des Anbieters (z. B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) geschützt sein.
– Bei Verlust, Diebstahl, Beschlagnahme oder Missbrauch des Wallets oder des Mobilgeräts oder bei einem Verdacht auf solche Ereignisse muss sich der Karteninhaber unverzüglich an den Kundenservice wenden.
– Wenn der Karteninhaber ein Gerät nicht (mehr) nutzt oder bevor er Geräte austauscht, muss er sicherstellen, dass die mobile Zahlungslösung nicht von unbefugten Dritten genutzt werden kann. Hierzu muss der Karteninhaber die gespeicherten Kartendaten und das mit der Karte verbundene spezifische Token löschen.
– Die Bank übernimmt keine Verantwortlichkeit für die Risiken im Zusammenhang mit der korrekten oder unsachgemässen, autorisierten oder nicht autorisierten Nutzung des Wallets, des Mobilgeräts oder der Kartendaten des Karteninhabers.
8. Erhebung, Bearbeitung und Übermittlung von Daten an Dritte
Um die Dienstleistung anzubieten, bearbeitet die Bank die von ihren Kunden erhaltenen und im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit ihnen gewonnen Daten. Die Bank kann Tätigkeitsbereiche oder Dienstleistungen an Konzernunternehmen oder externe Unternehmen (Unterauftragnehmer) in der Schweiz oder im Ausland delegieren. Die für die Bearbeitung des Kartengeschäfts verantwortlichen Konzernunternehmen haben dasselbe Recht zur Übertragung von Aufgaben (Outsourcing).
Dies betrifft insbesondere die Bearbeitung des Kartengeschäfts, die Erstellung von Dokumenten, den Druck von Karten, die Rechnungsstellung, das Inkasso und das Betrugsmanagement, die ganz oder teilweise delegiert werden können. Beim Outsourcing kann es vorkommen, dass Vertrags- oder Transaktionsdaten an interne oder externe Dienstleister übermittelt werden und diese Dienstleister wiederum andere Dienstleister in Anspruch nehmen.
Der Karteninhaber erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass seine Personendaten an diese Beauftragten übermittelt werden, wenn diese Daten für die gewissenhafte Ausführung der übertragenen Aufgaben wesentlich sind.
Alle Dienstleister sind durch die Vertraulichkeitsklauseln gebunden. Wenn ein Dienstleister im Ausland ansässig ist, übermitteln die Bank oder ihre Konzernunternehmen nur Daten, anhand welcher der Karteninhaber nicht identifizierbar ist.
Bei der Nutzung einer mobilen Zahlungslösung erhalten internationale Kartenorganisationen auch Kenntnis von denselben Daten wie bei der Nutzung einer Karte im Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verwendung von CBH-Karten (beispielsweise beim Kauf eines Flugtickets über das Internet). Die internationalen Kartenorganisationen erhalten insbesondere Informationen über die Mobilgeräte (z. B. Geräte-ID) sowie die für die Nutzung des Wallets erforderlichen Personendaten des Karteninhabers (wie Name, Adresse und Informationen über die Karte(n)). Die Anbieter können auch Kenntnis von diesen Daten erhalten, wenn sie von CBH im Zusammenhang mit der mobilen Zahlungslösung an die internationale Kreditkartenorganisation oder an Dritte übermittelt werden. Darüber hinaus können Dritte Informationen über Geräte erhalten, insbesondere um dem Karteninhaber einen Überblick über seine Transaktionen zu verschaffen. Internationale Kartenorganisationen und Dritte bearbeiten Personendaten in eigener Verantwortlichkeit.
Es ist zu beachten, dass das Schweizer Recht (Bankgeheimnis, Datenschutz) nur im Hoheitsgebiet der Schweiz gilt; Daten, die ins Ausland gelangen, sind daher nicht durch das Schweizer Recht geschützt. Für im Ausland bearbeitete Daten ist die Bank von ihrer Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes befreit.
Ausführliche Informationen dazu, wie die Bank Personendaten bearbeitet, sind in der Datenschutzerklärung der Bank zu finden, die auf ihrer Website (Legal & Credits (CH) – CBH Bank | Compagnie Bancaire Helvétique) abgerufen werden kann.
9. Haftung
Die von CBH erbrachte Dienstleistung beschränkt sich darauf, die Speicherung der Karte(n) in der mobilen Zahlungslösung zu ermöglichen. Die Bank ist nicht für Schäden haftbar, die durch die Nutzung der mobilen Zahlungslösung verursacht werden, es sei denn, CBH lässt im Hinblick auf die Nutzung der Karte(n) die gebotene Sorgfalt ausser Acht.
Alle Bestimmungen zur Haftung des Karteninhabers und der Bank im Zusammenhang mit der Verwendung der Karten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank für die Verwendung von Karten festgelegt, die der Karteninhaber bei Beantragung einer von der Bank ausgegebenen Karte akzeptiert.
10. Änderungen der Besonderen Geschäftsbedingungen
CBH behält sich das Recht vor, die BGB jederzeit zu ändern. CBH behält sich ebenfalls das Recht vor, die Tarife, Kommissionen, Kosten und Gebühren jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die Änderungen werden dem Karteninhaber durch Rundschreiben oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Mitteilungsdatum Einwendungen erhebt.
11. Kontakt
Bei Verlust, Diebstahl, Nichterhalt, Beschlagnahme oder missbräuchlicher Verwendung der Karte oder bei einem Verdacht auf solche Ereignisse muss der Karteninhaber unverzüglich und ohne Berücksichtigung der Zeitverschiebung den Kundenservice der Bank unter der Telefonnummer + 41 800 00 55 44 kontaktieren, der rund um die Uhr erreichbar ist, und die Sperrung der Karte beantragen. Die Bank ist nicht für die Folgen verantwortlich, die sich aus der Sperrung der Karte ergeben können.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Aktivierung der mobilen Zahlungslösung kann der Karteninhaber weitere Informationen auf der Website des betreffenden Anbieters finden.
Für Informationen im Zusammenhang mit den über die mobile Lösung durchgeführten Transaktionen kann sich der CBH-Karteninhaber an seinen zuständigen CBH-Kundenbetreuer wenden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Für alle Streitfälle sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Genf zuständig, vorbehaltlich der Berufung zum Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne. Die Bank behält sich jedoch unter allen Umständen das Recht vor, den Streitfall vor die Behörden oder das zuständige Gericht der Zustellungsadresse am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Karteninhabers oder jedes andere zuständige Gericht zu bringen. In jedem Fall ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar.
Letzte Aktualisierung: März 2022
DEFINITIONEN:
Bank oder CBH: CBH Compagnie Bancaire Helvétique SA.
Karte: Prepaid-Karte / Kreditkarte.
Karteninhaber: der Inhaber des Kartenkontos, an den eine Hauptkarte ausgegeben ist.
Partner: die Person, für die der Karteninhaber die Ausgabe einer zusätzlichen Karte mit Zugriff auf das Kartenkonto des Karteninhabers beantragt und die Bank ihre Zustimmung erteilt hat.
Hauptkarte: das auf den Namen des Karteninhabers ausgestellte elektronische Zahlungsinstrument.
Partnerkarte: eine Karte, die auf Antrag des Inhabers der Hauptkarte einer anderen Person als dem Inhaber der Hauptkarte ausgestellt wurde.
Besondere Geschäftsbedingungen (BGB): die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Mobile Zahlungslösungen: eine vom Anbieter angebotene digitale Wallet-App, über die der Karteninhaber mit Mobilgeräten, die mit der entsprechenden Anwendung (App) kompatibel sind, Token-Zahlungen vornehmen kann. Weitere Informationen über die App und kompatible Geräte sind auf der Website des Anbieters zu finden. Diese App wird dem Karteninhaber im Rahmen einer gesonderten, zwischen dem Karteninhaber und dem Anbieter abgeschlossenen Vereinbarung angeboten.
Face ID: die Gesichtserkennung des Karteninhabers über ein Mobilgerät mit Sicherheitsauthentifizierung auf der Grundlage fortschrittlicher Technologien, die eine präzise Identifizierung der Gesichtsgeometrie ermöglichen.
Find My Device App: Anwendung des Anbieters zur Ermittlung des Standorts der Geräte.
Anbieter: Dritter, der mobile Zahlungslösungen über das Wallet und/oder das Gerät anbietet. Es gelten dessen Geschäftsbedingungen.
NFC: ein Hochfrequenz-Funkkommunikationsstandard, der den drahtlosen Datenaustausch über sehr kurze Distanzen von bis zu 20 Zentimetern ermöglicht.
Token: eine einzigartige Ziffernfolge in digitalem Format, die einen sicheren Datenersatz für eine vom Karteninhaber auf einem Gerät des Anbieters registrierte Karte sicherstellt. Das Token kann für kontaktlose Zahlungen mit der NFC-Technologie oder für Online-Zahlungen auf den Websites und in den Apps von Verkäufern verwendet werden, die Kartenzahlungen durch die Anzeige der mobilen Zahlungsmethode des Anbieters akzeptieren. Die Token-Nummer unterscheidet sich von der Nummer auf der Vorderseite der registrierten Karte. Das Token sorgt für eine erhöhte Transaktionssicherheit und verhindert das Speichern der Kartennummer durch Verkäufer.
Touch ID: die Erkennung des Karteninhabers als Besitzer des Mobilgeräts über einen digitalen Fingerabdruck.